Gesetzliche Pflicht ab 1. Juli 2026

Die Rücknahmelösung für Einweg-Vapes – komplett und sofort einsatzbereit.

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Tankstellen, Kioske und Vape-Shops gebrauchte Einweg-E-Zigaretten gesetzlich zurücknehmen. VapeReturn hilft Ihnen bei der Umsetzung – einfach, sicher, gesetzeskonform.

60 Mio.
Einweg-Vapes pro Jahr in Deutschland
10.000 €
max. Bußgeld bei Verstoß (ElektroG)
100%
aller Händler betroffen – unabhängig von Größe
Das Problem

Was Händler jetzt beschäftigt

Die meisten Betreiber wissen: Es kommt eine neue Pflicht. Aber was genau zu tun ist, bleibt unklar.

„Was muss ich konkret tun?"

Das Gesetz ist klar – aber die praktische Umsetzung nicht. Welcher Behälter ist geeignet? Welche Schilder sind vorgeschrieben? Was muss das Personal wissen?

„Wie informiere ich meine Kunden korrekt?"

Das ElektroG4 schreibt aktive Information am Point of Sale vor: Sammelstellenlogo, WEEE-Symbol am Regal und Hinweis auf die Rückgabemöglichkeit – alles Pflicht.

„Was mache ich, wenn der Behälter voll ist?"

Einweg-Vapes enthalten Lithium-Akkus – sie dürfen nicht in den Restmüll. Volle Behälter müssen an einen Wertstoffhof oder zertifizierten Fachbetrieb übergeben werden.

Rechtliche Grundlage

Was das ElektroG4 vorschreibt

§17 Abs. 1a ElektroG (ElektroG4) – in Kraft seit 1. Januar 2026, Rücknahmepflicht ab 1. Juli 2026.

Ihre Pflichten als Händler

  • Kostenlose Rücknahme gebrauchter Einweg-E-Zigaretten – unabhängig vom Neukauf
  • Bundeseinheitliches Sammelstellenlogo (DIN A4, farbig) gut sichtbar im Eingang
  • WEEE-Symbol (Durchgestrichene Mülltonne) am Regal oder Verkaufsort
  • Aktive Kundenkommunikation über die Rückgabemöglichkeit
  • Sichere Zwischenlagerung in geeigneten Behältnissen (Lithium-Akku-Brandrisiko)
  • Weitergabe an zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb oder Wertstoffhof
  • Gilt für alle Verkaufsstellen – unabhängig von Größe oder Fläche
  • Auch für Online-Händler: Informationspflicht auf der Website
  • Auch Tabakerhitzer (z. B. IQOS) fallen unter die Regelung

Das Risiko bei Nichtumsetzung

10.000 €

Maximales Bußgeld bei Verstoß gegen die Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten gemäß ElektroG4 (§ 45 ElektroG)


Wichtiger Hinweis

  • Ab 18. Februar 2027 dürfen Einweg-Vapes mit fest verbauter Batterie EU-weit nicht mehr verkauft werden (EU-Batterieverordnung)
  • Auch nach dem Verkaufsverbot müssen Altgeräte weiterhin zurückgenommen werden
  • Die Rücknahmepflicht betrifft auch Pod-Systeme und Mehrweg-E-Zigaretten
Ablauf

In 3 Schritten gesetzeskonform

Von der Bestellung bis zur fertigen Rücknahmestelle in Ihrem Shop.

1

Paket bestellen

Sammelbehälter, Pflichtschilder und Unterlagen – alles in einem Paket

2

Aufstellen & Anbringen

Behälter aufstellen, Sammelstellenlogo und WEEE-Aufkleber anbringen – in unter 15 Minuten

3

Personal einweisen

Beiliegende Kurzanweisung deckt alle Pflichten ab: Annahme, Brandschutz, Protokollierung

Warum VapeReturn

Die erste dedizierte Lösung für den Handel

Kein Industrie-Riesenbehälter für 400 €. Keine stundenlange Eigenrecherche. Alles aus einer Hand.

Speziell für den Retail

Entwickelt für Tankstellen, Kioske und Vape-Shops – nicht für Industriebetriebe

Sofort einsatzbereit

Kein Zusammensuchen von Einzelteilen. Auspacken, aufstellen, fertig.

Rechtlich durchdacht

Alle Pflichtbestandteile gemäß §17 Abs. 1a ElektroG4 inklusive

Alles in einem Paket

Behälter, Pflichtschilder, Aufkleber und Mitarbeiter-Anweisungen – komplett und versandfertig

Häufige Fragen

FAQ für Händler

Die wichtigsten Fragen zur Rücknahmepflicht und zu unserer Lösung.

Ab dem 1. Juli 2026. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4, §17 Abs. 1a) trat zum 1. Januar 2026 in Kraft, gewährt aber eine sechsmonatige Übergangsfrist. Ab dem 1. Juli 2026 sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten oder Tabakerhitzer verkaufen, zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet – unabhängig von Größe oder Verkaufsfläche.
Ja. Mit dem ElektroG4 entfällt die bisherige Flächengrenze (400 m²) für Einweg-E-Zigaretten vollständig. Jede Verkaufsstelle – egal wie klein – muss zurücknehmen, sofern sie diese Produkte verkauft oder bis zum 30. Juni 2025 verkauft hat.
Laut ElektroG4 sind vorgeschrieben: (1) ein bundeseinheitliches, farbiges Sammelstellenlogo (mindestens DIN A4) gut sichtbar im Eingangsbereich, (2) das WEEE-Symbol (durchgestrichene Mülltonne) in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsort der Geräte, (3) aktive Information für Kunden über die Rückgabemöglichkeit. Unser Standard-Kit enthält alles davon.
Gebrauchte Einweg-Vapes enthalten Lithium-Ionen-Akkus und gelten als Elektroschrott – sie dürfen nicht in den Restmüll. Wenn der Behälter voll ist, muss er an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb oder einen kommunalen Wertstoffhof übergeben werden. Ihren nächsten Wertstoffhof finden Sie über den Rückgabefinder der Stiftung EAR.
Nein. Die Rücknahme darf gesetzlich nicht an den Kauf eines neuen Produkts geknüpft werden. Der Kunde kann also auch eine Vape zurückgeben, die er woanders gekauft hat.
Ja. Wer Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten des ElektroG verletzt, kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € bestraft werden (§ 45 ElektroG). Die Aufsicht liegt bei den zuständigen Landesbehörden und der Stiftung EAR.
Die Rücknahmepflicht gilt ab Juli 2026 für alle Händler, die Einweg-Vapes verkauft haben – auch wenn sie den Verkauf danach einstellen. Lediglich wer den Verkauf vollständig vor dem 30. Juni 2025 eingestellt hatte, ist ausgenommen. Ab Februar 2027 (EU-Verkaufsverbot) betrifft die Rücknahme dann vor allem noch Altgeräte sowie Pod-Systeme und Mehrweg-Vapes.
Ja. Ab 5 Standorten bieten wir attraktive Mengenkonditionen auf alle Pakete. Ab 10 Standorten sprechen wir gern über individuelle Konditionierungen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Kontakt

Jetzt anfragen. Pflicht erfüllt.

Ob Bestellung, Mengenanfrage oder Frage zur konkreten Umsetzung – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Für Filialketten und Verbände erstellen wir gern ein individuelles Angebot.

Lieferzeit Standard-Pakete: 3–5 Werktage DE

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter.